Fachliche Kooperation Sozialversicherungsrecht und Sozialrecht
Im Bereich Sozialversicherungsrecht hat Rechtsanwältin Christina Sonnen seit ihrem Studienbeginn eng mit ihrer Mutter Frau Rechtsanwältin Elke Sonnen zusammengearbeitet. Frau Rechtsanwältin Elke Sonnen ist seit dem Jahr 2006 nicht mehr tätig.
Der Bereich Sozialversicherungsrecht, also insbesondere Angelegenheiten bezüglich Erwerbsminderungsrenten, Schwerbehindertenrecht und Krankenversicherungsrecht, wird im Sinne von Frau Rechtsanwältin Elke Sonnen in der Kanzlei weitergeführt.
Im Bereich Sozialrecht arbeiten die Geschwister Rechtsanwältin Christina Sonnen und Rechtsanwalt Martin H. G. Sonnen nicht nur räumlich sondern auch fachlich eng zusammen. Unsere Mandanten können daher von dieser Zusammenarbeit profitieren.
Bürogemeinschaft
Rechtsanwältin Christina Sonnen und Rechtsanwalt Martin H.G. Sonnen sind rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängige Rechtsanwälte in einer Bürogemeinschaft. Die Rechtsanwälte übernehmen Mandate nicht gemeinsam. Ihnen steht jedoch im Rahmen eines ständigen Erfahrungsaustausches das Know-How seiner Kollegin bzw. seines Kollegen zur Verfügung. Sie verfügen über mehrjährige Erfahrung im Sozialrecht sowie Medizinrecht (Rechtsanwalt Sonnen). Aus der daraus resultierenden Spezialisierung wird eine optimierte individuelle Beratung und Vertretung geboten, verbunden mit einer hohen Fachkompetenz.
Die Tätigkeitsbereiche finden Sie hier.