Gebühren
Unsere Gebühren sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich bestimmt.
Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Wert Ihres konkreten rechtlichen Problems (Gegenstandswert). Im Sozialrecht fallen regelmäßig (bis auf Ausnahmen) Rahmengebühren an. Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen.
Die durch das Gesetz festgelegten Gebühren dürfen grundsätzlich von Rechtsanwälten nicht unterschritten werden.
Gerne geben wir Ihnen Auskunft über die voraussichtlich anfallenden gesetzlichen Gebühren für Ihr spezielles Rechtsproblem.
Bei aufwendigeren Angelegenheiten, für die die gesetzlichen Gebühren nicht kostendeckend wären, und auch bei reinen Beratungen, arbeiten wir auf der Basis einer auf Ihren Fall zugeschnittenen Vergütungsvereinbarung. Hier können insbesondere Pauschalen oder Stundensätze vereinbart werden.
Ihre Kosten werden selbstverständlich im Voraus besprochen. Wenn Sie hierzu vorab Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Wenn Sie nur über ein niedriges Einkommen verfügen, haben sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Die Beratungshilfe ermöglich Ihnen eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl.
Die Prozesskostenhilfe sichert Ihnen die Hilfe eines Anwalts bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.
Ob Sie diese Hilfen in Anspruch nehmen können, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen; bei der Prozesskostenhilfe auch nach der Erfolgsaussicht des Rechtsstreites.
Bitte bringen Sie zum Besprechungstermin einen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe mit. Wie Sie diesen Berechtigungsschein erhalten, erfahren sie hier: PDF-Download.
Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, führe ich für Sie die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherungsgesellschaft, von der Einholung der Deckungszusage bis hin zur Abrechnung von Kostenübernahmeansprüchen.
Im Übrigen bin ich gerne bereit, mit Ihnen vor Auftragserteilung ein Gespräch über die anfallenden Gebühren zu führen.
Erstberatung
Für eine Erstberatung dürfen maximal 190,- Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer berechnet werden, soweit es sich um eine Beratung eines Verbrauchers handelt.
Eine Erstberatung kann natürlich auch über Beratungshilfe abgerechnet werden. Bitte bringen Sie zum Beratungstermin einen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe mit. Wie Sie diesen Berechtigungsschein erhalten, erfahren sie hier: PDF-Download.
Kostenlose Rechtsberatungen sind nicht erlaubt und werden daher auch telefonisch oder per E-Mail nicht erteilt.